Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete des Studios auf dem Galloway-Hof Laax
1. Inkrattreten
Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn die vereinbarte erste Anzahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Der Mieter erhält nach der ersten Anzahlung eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Vermieter. Treten die Anzahlungungen nicht bis zu den vereinbarten Terminen beim Vermieter ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten. Mit der Einzahlung bestätigt der oder die Mieter, die vorliegenden AGB's gelesen und anerkannt zu haben.
2. Preise
Die im Internet aufgeführten Preise (www.gliott.ch) in Schweizer Franken sind verbindlich. Unter Betrag (pauschal) versteht sich immer der in der Preistabelle angegebene Preis für die gewünschte Buchungszeit.
Vor Vertragsabschluss können die ausgeschriebenen Leistungen und Preise vom Vermieter geändert werden.
3. Zahlungsbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Bezahlung des Mietzinses wie folgt zu begleichen:
Akonto 30% des Betrags innert 7 Tagen nach mündlicher oder schriftlicher Zusage für eine definitive Buchung.
Rest 70% des Betrags 14 Tage vor Mietbeginn
auf das Konto:
Banca Raiffeisen Surselva, 7130 Ilanz
zugunsten von:
Giusep Ignazi Gliott
Via Pardatsch 12
7031 Laax GR 1
IBAN CH65 8107 3000 0044 1499 5
BC (Bank Clearing Number): 81073
SWIFT-Code: RAIFCH22A73
4. Änderungen oder Annulierungen des Vertrages durch den Gast
Annuliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
-Bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn: 40%
-Bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn: 50%
-Bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn: 75%
-Weniger als 2 Monate vor Mietbeginn: 100%
Kann der Mieter die vereinbarte Mietdauer aus Gründen wie Krankheit, Unfall, Todesfall nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter sofort mitzuteilen. Wir empfehlen eine Annulationsschutzversicherung.
5. Verspätete oder vorzeitige Abreise
Für die Anreise ist der Gast verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen Verkehr, sowie durch persönliche Gründe, erfolgt keine Rückerstattung. Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte Betrag geschuldet.
6. Haftung des Gastes und Beanstandungen
Der Gast bestätigt, bei Mietantritt eine Haftpflichtversicherung zu haben. Der Gast verpflichtet sich, seine gemietete Unterkunft und das Inventar sorgsam zu behandeln. Der Gast anerkennt die Hausordnung im Ferienobjekt.
Der Gast haftet für die durch ihn und seine Gäste verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei der Objektrückgabe zu melden. Auch nach der Objektrückgabe entdeckte Mängel können gegenüber dem Gast geltend gemacht werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können.
7. Änderungen durch den Vermieter
Nach Vertragsabschluss ist der Vermieter berechtigt bei nicht vorhersehbaren oder nicht abwendbaren Umständen vor oder während des Aufenthaltes die Leistungen zu ändern und Ersatz anzubieten.
Im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder anderen Gründen, welche die Vertragserfüllung verunmöglichen oder gefährden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag unter Rückzahlung der nicht bezogenen Leistungen aufzulösen (jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen).
8. Haftung vom Vermieter
Für Ereignisse, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs vom Vermieter liegen, wie unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostrassen, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, politische Unruhen, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen sowie Diebstahl von Wertgegenständen wie Kostbarkeiten, Schmuck, Bargeld, Schecks, Kreditkarten, Pelze, Foto- und Videokameras, Telekommunikationsmittel usw., besteht seitens des Vermieters keine Haftung. Bei solchen Vorkommnissen steht dem Gast kein Recht zur Vertragsauflösung, Arrangementpreisminderung oder Schadenersatz zu.
Die vertragliche Haftung vom Vermieter auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind (z.B. Minderleistung, Schlechterfüllung des Vertrages), ist insgesamt auf den Reisepreis beschränkt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Weiteren gilt Schweizerisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.